Wichtiger Hinweis:
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 / AZ 1 BvR 784/03 aktiviere ich als Heiler die Selbstheilungskräfte meiner Klienten. Ich stelle keine Diagnosen, gebe keinerlei Heilversprechen ab und verordnen keine Heilmittel. Ich weise meine Klienten vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste darauf hin, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeit fällt daher nicht unter das Heilpraktikergesetz.
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